Kostenübernahme

Ab dem 1. Juli ist die Leistung der Psychotherapie über die Grundversicherung abgedeckt. Dafür braucht es eine ärztliche Anordnung für die ersten 15 Sitzungen. Nach 30 Sitzungen wird eine psychiatrische Fallbeurteilung verlangt. 


Bei einer IV-Verfügung ist die Abrechnung über die Invalidenversicherung möglich.

 

Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an, falls Sie lieber über die Zusatzversicherung abrechnen möchten.

Die Kosten über die Zusatzversicherung oder für Selbstzahler sind wie folgt:

 

Einzeltherapie, Video- oder Telefonberatung

55 Minuten CHF 170.-

 

Paartherapie

90 Minuten CHF 270.-

 

Terminabsage 

Bitte sagen Sie Termine 24 Stunden vorher ab, da sie sonst verrechnet werden müssen. 

 

Schweigepflicht

Ich stehe unter Schweigepflicht. Alle Gespräche werden streng vertraulich behandelt.